Trauerfeiern
Ansprechpartner
Grundsätzlich gilt: Sie können sich bei Trauerfällen oder wenn Seelsorge oder Sterbebegleitung gebraucht wird, zu jeder Tages- und Nachtzeit an Pfarrer Daniel Städtler wenden. Wenn es darum geht, eine Aussegnung oder Beerdigung zu vereinbaren, sollten Sie zuerst mit dem Bestatter sprechen. Er kann mit Ihnen verschiedene Terminmöglichkeiten besprechen. I.d.R. informiert der Bestatter dann Pfarrer Städtler über Ihre Wunschtermine und dieser richtet sich danach.
Aussegnung
Aussegungen finden am Todestag oder am Tag danach statt. Auch wenn der Verstorbene in der Klinik verstorben ist, bringt man ihn in seinem Sarg normalerweise noch einmal zum Wohnhaus. Dort können dann die Familie und Nachbarn Abschied nehmen. Der Pfarrer segnet den Verstorbenen und anschließend begleiten ihn alle zum Friedhof oder, wenn der Sarg eingeäschert wird, begleiten ihn alle ein paar Meter bis zum Ende der Straße oder bis zum Dorfrand. Nicht nur am Friedhof, sondern auch am Wohnort Abschied zu nehmen, ist sehr wichtig und oft tröstender als die eigentliche Beerdigung am Friedhof.
Beerdigung/Urnenbeisetzung/Trauerfeier anlässlich Einäscherung
Ob Sie sich für die Erdbestattunge eines Sarges entscheiden oder eine Einäscherung, bei der anschließend die Asche in einer Urne beigesetzt wird, hat keine Auswirkungen auf den Ablauf der Trauerfeier (siehe unten). Es gibt aber auch die Möglichkeit, eine richtige Trauerfeier mit Sarg auf dem Friedhof und in der Kirche zu machen, bei der der Sarg anschließend nicht beigesetzt wird. Stattdessen wird er zum Einäschern weggefahren wird. In diesem Fall ist die Trauerfeiern ähnlich einer Beerdigung, aber doch etwas anders. Die eigentiche Urnenbeisetzung findet dann normalerweise nur noch im engen Familienkreis statt. Diese Form eignet sich dann, wenn man möglichst bald eine Trauerfeier möchte, aber dennoch eine Urnenbeisetzung wünscht.
Ablauf
- Aussegnungshalle:
- Glockengeläut
- Chor (oder Musik, Lied, Solist, etc.)
- Begrüßung
- Gebet/Psalm
- Chor (oder Musik, Lied, Solist, etc.)
- Grab:
- Beisetzung der Urne/des Sarges (dazu Chor oder Musik, Solist, etc.)
- Lesung Offenbarung 21
- Vaterunser
- Chor (oder Musik, Lied, Solist, etc.)
- Nachrufe
- Abschied am Grab
- Kirche:
- Gemeindelied (oder Musik, Solist, etc.)
- Lesung
- Chor (oder Musik, Lied, Solist, etc.)
- Lebenslauf/Predigt
- Gemeindelied (oder Musik, Solist, etc.)
- Glaubensbekenntnis
- Fürbitten
- Segen
- Gemeindelied (oder Musik, Solist, etc.)
- Orgelnachspiel
Corona-Bestimmungen/Hygienevorschriften:
Es gibt für Trauerfeiern keine Corona-Bestimmungen mehr. D.h.
- Das Tragen von Masken ist freiwillig.
- Es gibt freie Platzwahl. Wir bitten aber alle Trauergäste und Gottesdienstbesucher, freiwillig einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Haushalten zu halten. Bitte treten Sie anderen, die Abstand wünschen, nicht zu nahe.
- Die Zahl der Trauergäste und Gottesdienstbesucher ist nicht begrenzt.
Kosten/Gebühren
Wie bei jedem Gottesdienst und jeder Veranstaltung fallen auch bei Trauerfeiern Kosten an, z.B. Personalkosten für den Organisten oder die Renigungskräfte, Heizkosten für die Kirche, Stromkosten für die Kühlung usw. Diese Kosten werden den Angehörigen in Rechnung gestellt. Bei Härtefällen übernimmt die Kirchengemeinde aber die anfallenden Kosten ganz oder teilweise. Sprechn Sie diesbzgl. einfach offen mit Pfarrer Städtler.
Eine genaue Aufstellung aller anfallenden Kosten können Sie unserer Kasualgebührenordnung entnehmen: